1. Für Kabel und Leitungen können Kupfer- oder Aluminiumleiter verwendet werden. In Wohngebäuden sollten Kabel oder Leitungen mit Kupferleitern verwendet werden. Kabel oder Leitungen mit Kupferleitern sind in folgenden Bereichen zu verwenden:
1) Entzündliche und explosive Bereiche;
2) Wichtige öffentliche Gebäude und Wohngebäude;
3) Besonders feuchte Bereiche und Bereiche mit Korrosion an Aluminium;
4) Bereiche mit hoher Personenkonzentration;
5) Wichtige Referenzräume, Computerräume und wichtige Lagerhäuser;
6) Mobile Geräte oder Bereiche mit starken Vibrationen;
7) Andere Bereiche mit besonderen Vorschriften.
2. Die Isolationsart des Leiters muss entsprechend der Verlegeart und den Umgebungsbedingungen ausgewählt werden und den folgenden Bestimmungen entsprechen:
1) Im allgemeinen Ingenieurwesen können unter normalen Innenraumbedingungen PVC-isolierte und PVC-ummantelte Kabel oder PVC-isolierte Leitungen ausgewählt werden; Wenn möglich, können XLPE-isolierte Stromkabel und -leitungen ausgewählt werden;
2) Die Auswahl von Stromversorgungsleitungen für Brandbekämpfungsausrüstung muss den Bestimmungen von Abschnitt 13.10 dieser Spezifikation entsprechen;
3) Für Gebäude mit hohen Brandschutzanforderungen, wie z. B. Hochhäuser der Klasse I und wichtige öffentliche Bereiche, müssen flammhemmende, rauchfreie, halogenfreie XLPE-isolierte Stromkabel und -leitungen oder rauchfreie, halogenfreie Stromkabel und -leitungen verwendet werden.
3. Der isolierte Leiter muss die Anforderungen der Betriebsspannung erfüllen. Die Innenraumverlegung von kunststoffisolierten Leitungen darf nicht weniger als 0,45/0,75 kV betragen, und die von Stromkabeln nicht weniger als 0,6/lkv;